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Praxis Dr. Klima - Informationen zu den Kosten

Kosten

Praxiskonzept - Sprechimmer

Behandlungskosten

Wir sind eine privatärztliche Praxis ohne Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung ist also für selbst zahlende Kassenpatienten und privat versicherte Patienten möglich. Die ganzheitlichen und naturmedizinischen Behandlungskonzepte der Praxis und die individuelle Patientenbetreuung wären im Rahmen einer kassenmedizinischen Behandlung in dieser Form nicht möglich.

Anamnese

Für Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte), Untersuchung (z. B. körperliche Untersuchung, EKG, Ultraschall usw.), Akupunktur oder Neuraltherapie gelten die üblichen Vergütungen nach der amtlichen „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ). Bei erhöhtem Zeitaufwand für Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen im Rahmen der ganzheitlichen und naturheilkundlichen Medizin kann es zur Überschreitung des GOÄ-Regelsatzes kommen (Infos zur Gebührenordnung unter www.e-bis.de). Eine zeitaufwendige Betreuung und Beratung der Patientinnen und Patienten, wie in unserer Praxis üblich, ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) normalerweise nicht vorgesehen

Rechnungen

Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu begleichen. Der durch die privaten Krankenkassen nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen.

Die Rechnungsstellung erfolgt über die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Ein direktes Begleichen der Rechnung vor Ort ist jedoch ebenfalls möglich (EC- und Kreditkarte, keine Barzahlung).

Sogenannte „Analogziffern“ der GOÄ  für die Abrechnung alternativmedizinischer Verfahren (nach Empfehlungen des Hufeland-Verzeichnisses) werden nicht in jedem Fall erstattet. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer privaten Krankenkasse und lesen Sie bitte genau in Ihren Vertragsbedingungen. 

Diagnose- und Therapiemethoden

Die in der Praxis verwendeten naturheilkundlichen Diagnose-/Therapiemethoden und verordneten pflanzlichen sowie homöopathischen Präparate sind zum großen Teil wissenschaftlich nicht anerkannt (unzureichende Wirksamkeitsnachweise) und gelten bei den Krankenversicherungen und dem Gesetzgeber als „medizinisch nicht notwendig“. Private Krankenkassen sind daher nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu erstatten, oder sie übernehmen die Kosten erfahrungsgemäß nicht oder nicht in voller Höhe. „Medizinisch nicht notwendige“ Leistungen werden aus rechtlichen Gründen nur auf Ihr „ausdrückliches Verlangen" hin vom Arzt erbracht. Das ist jedoch Voraussetzung für eine Behandlung mit naturheilkundlichen und komplementärmedizinischen Methoden.  

Zeitabhängige Abrechnung

Die Abrechnung der Beratungsleistungen erfolgt zeitabhängig, mit Zuschlägen zu bestimmten Uhrzeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Eine Behandlung mit naturheilkundlichen Therapiegeräten ist in der Praxis möglich. Bezüglich der Kosten von Beratungen und Behandlungen nehmen Sie bitte mit uns telefonischen Kontakt auf. Wir senden Ihnen gerne weiteres Infomaterial zu.

Erstberatung

Vor allem bei chronischen und komplexen Beschwerden/Erkrankungen oder aufwendigem Aktenstudium der Vorbefunde mit abschließender Erstellung eines individuellen Behandlungsplans sollte ein zeitlicher Aufwand für die Erstberatung von ca. 2 Stunden eingeplant werden.  Aufgrund der ganzheitlichen Betrachtungsweise werden naturheilkundliche, homöopathische, ernährungsmedizinische und psychosomatische Aspekte der Erkrankung berücksichtigt. Zu unserem diagnostischen und therapeutischen Konzept gehört eine energetische Austestung der individuellen Krankheitsursachen und der optimalen Therapie mittels kinesiologischem Muskeltest.

Weitere Beratungen, Befundberichte, Laborkosten

Jede weitere Beratung zur Verlaufskontrolle bei chronischen Erkrankungen dauert ca. 60 Minuten.

Für kurzfristige Notfalltermine bei akuten Erkrankungen werden ca. 10-15 Minuten Zeit eingeplant. 

Für Infusionen werden die in der GOÄ übliche Infusionsziffer und die jeweiligen Materialkosten in Rechnung gestellt (individuelle Rezepturarzneimittel verschiedener Apotheken oder Arzneimittel aus Eigenherstellung gem. § 13 Abs. 2b AMG).

Für Beratungen über Telefon oder E-Mail werden wie in einer normalen Sprechstunde zeitabhängige Beratungsziffern in Rechnung gestellt (s.o.). Beratungen über E-Mail oder Telefon können aus Zeitgründen nur in medizinischen Notfällen vorgenommen werden.

Für die Anfertigung schriftlicher ärztlicher Befundberichte sowie von Ernährungs- oder Therapieplänen werden ebenfalls zeitabhängige Gebührenziffern in Rechnung gestellt.

Privatversicherten Patienten ist in der Regel bekannt, dass bestimmte Laborkosten teilweise vom einsendenden (Haus-)Arzt und teilweise vom Labor selbst dem Patienten in Rechnung gestellt werden können. Diese Zweiteilung erklärt sich durch die Tatsache, dass auch dem einsendenden Arzt bestimmte Laborwerte und Kosten für verbrauchtes Labormaterial in Rechnung gestellt werden. Der einsendende Arzt ist nun seinerseits berechtigt, diese Kosten über seine Arztrechnung an den Patienten weiterzuleiten. Die privaten Krankenkassen kennen diese Zweiteilung der Laborrechnung und erstatten sie dem Patienten in vollem Umfang.

Umfassende schriftliche ärztliche Begründungen (z. B. für die Krankenkasse) für in der Praxis durchgeführte Naturheilverfahren und verordnete homöopathische bzw. pflanzliche Mittel können aus zeitlichen Gründen nur noch im Einzelfall und gegen Gebühr, abhängig vom zeitlichen Aufwand, angefertigt werden. 

Wir bitten Sie, eventuell vorhandene medizinische Unterlagen (Laborwerte, Berichte von anderen Ärzten/Heilpraktikern, Entlassungsbriefe aus Kliniken, aktuelle Medikamentenliste usw.) zum Ersttermin mitzubringen.

Das Anfertigen von Ton- oder Filmaufnahmen und Fotos in den Praxisräumen ist aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht gestattet.